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Grundlagen und Positionen 

Damit das Leben weitergeht

Die verheerenden Folgen des Zweiten Weltkriegs, der bislang größten humanitären Katastrophe, führten 1945 zur Gründung eines Hilfswerkes der Evangelischen Kirche. 1954 ging daraus die Katastrophenhilfe des Diakonischen Werkes der EKD hervor. "Helfen, wo Not ist" – dieser Grundgedanke prägt bis heute die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe.

Von Anfang an war die Diakonie Katastrophenhilfe eine lernende Organisation. In fünf Jahrzehnten reifte die Erkenntnis, dass Vorsorge und Vorbeugung in der humanitären Hilfe ebenso zu berücksichtigen sind, wie Maßnahmen der mittelfristigen Rehabilitation und der Sicherung von Grundbedürfnissen. "Helfen, wo Not ist" heißt, sich auch dort zu engagieren, wo die Weltöffentlichkeit kein Interesse zeigt – entsprechend dem christlich humanitären Grundsatz der Diakonie Katastrophenhilfe und der unumstößlichen Grundprinzipien der humanitären Hilfe:

  • Alle Menschen haben das Recht auf humanitäre Hilfe und humanitären Schutz sowie das Recht, humanitäre Hilfe zu leisten und humanitären Schutz zu gewähren.

  • Hilfe und Schutz werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen und religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden noch darf sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von Prioritäten der Hilfeleistung ist die Not der Menschen.

Nachhaltige und kontextgerechte Hilfe

Eine wirksame Unterstützung kann sich nicht auf die Soforthilfe beschränken und darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen. Ziel ist es vielmehr, tragfähige Lebensbedingungen wiederherzustellen und Zukunftsperspektiven zu eröffnen – "Damit das Leben weitergeht". Kontextgerechte Hilfe bedeutet, in Kriegs- und Krisengebieten mit lokalen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, lokale Ressourcen und das Wissen der Bevölkerung vor Ort zu nutzen. Dafür ist es unabdingbar, sich ein klares Bild vom Schadensausmaß und den Rahmenbedingungen vor Ort zu verschaffen sowie Gründe und Hintergründe eines Konflikts zu erkennen – auch, um einseitige oder unangepasste Hilfsmaßnahmen und Parteinahme zu verhindern. Aus diesem Grund verbietet sich auch eine zivil-militärische Zusammenarbeit: Armeen, deren Auftrag es ist, den Frieden zu sichern, besitzen weder die notwendige politische Neutralität, noch die Kompetenz für Maßnahmen, die an humanitären Grundprinzipien ausgerichtet sind.

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Damit das Leben weitergeht – Langfassung von Hannelore Hensle (PDF, 127 KB)

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